(Gomphus vulgatissimus) - eine gefährdete Libelle -
Der Naturpark Märkische Schweiz, der erste Naturpark im Land Brandenburg, führt seit 1993 ein eigenes Logo - ein stilisiertes großes G, die entsprechende Abkürzung für Großschutzgebiet. Über dem G liegt eine Libelle, dargestellt ist die Gemeine Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus).
Von insgesamt 75 in Deutschland lebenden Libellenarten wurden im letzten Jahrhundert bis heute im Naturpark Märkische Schweiz 53 Arten nachgewiesen. Die Gemeine Keiljungfer wurde als Symbol für die hervorragende Gewässergüte und Gewässermorphologie (Bau und Gestalt eines Gewässersystems) im Naturpark Märkische Schweiz ausgewählt.
Verbreitung
Die Gemeine Keiljungfer kommt in Europa und Kleinasien vor und ist heute vielerorts vom Aussterben bedroht. Intakte Fließgewässer (wie z.B. der Stobber) sind für die Keiljungfer ein optimaler Lebensraum im Naturpark Märkische Schweiz.
Klasse: Insekten (Insecta)
Ordnung: Libellen (Odonata)
Unterordnung: Großlibellen (Anisoptera)
Familie: Flußjungfern (Gomphidue)
Gattung: Gomphus
Art: Gomphus vulgatissimus (volgatissimus: Superlativ von 'allgemein verbreitet')
Kennzeichen
- ca. 45 - 50 mm lang
- Flügelspannweite 6 - 7 cm (Flugzeit: Mai-Juli)
- zwei reich netzartig geäderte Flügelpaare
- Flug: lautlos, präzise und technisch unerreicht schnell
- Hinterleib: lang, stabförmig und gelbeschwarz gestreift
- Beine: einfarbig schwarz
- große Komplexaugen ( aus 10.000 bis 30.000 wabenartig zusammengesetzten Einzelaugen), die weitvoneinander getrennt stehen
- Hinterflügel an der Basis stark verbreitert
- winzige Fühler
Lebensraum
- intakte Bach- und Flußläufe
- Flußauen, Seen und kleine Fließgewässer
- Brandungsufer von Seen
- auf Wiesen, Lichtungen und Waldwegen
Nahrung
- kleine Insekten, Fliegen und Stechmücken
Fortpflanzung
- Eiablage (rund 5000 Eier) direkt ins freie sauerstoffreiche Wasser
Larven graben sich in Sandboden der Wohngewässer ein und schlüpfen nach 3-5 Wochen
die Entwicklung ist erst nach 3-5 Jahren abgeschlossen
Gefährdung
- Nährstoffanreicherung/ Wasserverschmutzung (auch kurzzeitige Wasserverschmutzung während der Larvenentwicklung)
- Beseitigung von Feuchtgebieten
- Naturfremder Ausbau und naturfremde Unterhaltung der Gewässer
- Grundwasserabsenkung
- Pflanzenbeseitigung im Wasser- und Uferbereich
Schutzmaßnahmen
- Erhaltung/Wiederherstellung, sauberer, sauerstoffreicher Fliehgewässer und naturnaher Stillgewässer einschließlich einer Pufferzone
- Reduzierung der GewässerverunreinigunglNährstoffanreicherung durch weitestgehende
- Abwasserreinigung
- Keine Kalkung und Düngung der Gewässer
- Keine chemische Pflanzenbekämpfung im Wasser- und Uferbereich
Da viele Libellen hochspezialisiert und empfindlich auf Lebensraumveränderungen reagieren, sind zahlreiche Arten in ihrem Bestand bedroht. Nach der Bundesartenschatzverordnung zählen alle Libellenarten zu den 'besonders geschützten Arten'. Die Keiljungfer ist nach Bundesdeutscher Roter Liste vom Aussterben bedroht (Rote Liste BRD 1984 Kat. 1) und nach Brandenburger Roter Liste als gefährdet (Rote Liste BRB Kat. 3) eingestuft. Die Naturparkverordnung vom 1. Oktober l990 weist im § 3 den Schutzzweck aus. Mit der Festsetzung zum Naturpark wird auch bezweckt:
Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen,
Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer,
Erhalt, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume insbesondere für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems. |